Wer zu lange wartet, ihm zustehende Ansprüche auf Unterhalt geltend zu machen, geht unter Umständen ganz leer aus.
In einem Fall, den das Thüringer Oberlandesgericht zu beurteilen hatte, war ein Vater bereits rechtskräftig zur Zahlung von Unterhalt an seine minderjährigen Töchter verurteilt worden. Diese machten Ihren Unterhaltsanspruch aber nicht sofort geltend, sondern wollten erst mehr als fünf Jahre später den Vater im Wege der Vollstreckung in Anspruch nehmen. Weiterlesen »