"Die Steuerklasse (von III auf I) muss erst nach der Scheidung geändert werden." Das glauben viele meiner Mandanten, wenn sie zu mir in die Kanzlei kommen. Hört sich auch plausibel an - ist aber falsch!
Richtig ist:
Die Steuerklasse ist ab dem 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres zu ändern. Die Steuerklassen III/V/IV stehen nicht per se Eheleuten zu, sondern nur solchen Eheleuten, die nicht dauerhaft getrennt leben. So sagt es das Einkommenssteuerrecht. Weiterlesen »