Regelmäßig sind Mandanten erstaunt darüber, mit welcher Härte Familiengerichte den Anspruch auf Mindestunterhalt minderjähriger Kinder durchsetzen. Bekanntlich helfen weder Arbeitslosigkeit, noch Hartz-IV-Bezug, um sich aus der Unterhaltspflicht zu lösen.
"Gesteigerte Erwerbsobliegenheit" ist das Zauberwort, mit dem fast immer wenigstens fiktiv eine Leistungsfähigkeit errechnet und dann der Unterhalt ausgeurteilt werden kann. Weiterlesen »