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Gemeinsame Konten: Nach der Trennung halbe - halbe!
Gibt es keine andere Vereinbarung, sind Ehegatten an einem gemeinsamen Konto je zur Hälfte beteiligt. Nach einer Trennung darf daher ein Ehepartner nur maximal die Hälfte des Kontoguthabens abheben.
So entschied das OLG Bremen am 03.03.2014:
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Kategorie:
Geld und Vermögen
Kontotrennung
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