Ingelore Gößlinghoff
Dr. Ingelore Gößlinghoff
Rechtsanwältin
Dortmund
07.05.2010
Ein wesentliches Kernstück des Familienrechts ist die Unterhaltspflicht der geschiedenen und getrennt lebenden Eltern gegenüber den Kindern. 1. Beide Eltern sind nach dem Gesetz verpflichtet, ihrem Kind Unterhalt zu leisten.
Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten.
RAin Gößlinghoff
Frau Dr. Ingelore Gößlinghoff
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44141 Dortmund
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