Almuth Zempel
Fachanwältin für Familienrecht, Rechtsanwältin, Dipl. Rechtspflegerin(FH)
Saarbrücken
01.07.2010
Sind die Eltern nicht in der Lage zur Erziehung ihres minderjährigen Kindes, kann das Familiengericht unter bestimmten Voraussetzungen das Sorgerecht entziehen (vgl. hierzu schon den Blogbeitrag des Kollegen Meyer „Sorgerechtsentzug nur unter engen Voraussetzungen“ ). Dann stellt sich die Frage,...
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Vogelgesang, Zempel&Clausius
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