Änderung der Steuerklasse erst nach der Scheidung?

"Die Steuerklasse (von III auf I) muss erst nach der Scheidung geändert werden." Das glauben viele meiner Mandanten, wenn sie zu mir in die Kanzlei kommen. Hört sich auch plausibel an - ist aber falsch!

Richtig ist:

Die Steuerklasse ist ab dem 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres zu ändern. Die Steuerklassen III/V/IV stehen nicht per se Eheleuten zu, sondern nur solchen Eheleuten, die nicht dauerhaft getrennt leben. So sagt es das Einkommenssteuerrecht.

Wer sich also im Jahr 2010 trennt, muss ab dem 01.01.2011 die Steuerklasse ändern. Sonst droht Ärger: Wenn das Finanzamt von der Trennung erfährt - was nie auszuschließen ist - müssen Steuern nachgezahlt werden.

Das gilt übrigens auch, wenn man sich an Silvester trennt. In einem solchen Fall sollte man überlegen, ob man nicht die Trennung doch noch geringfügig hinauszögern kann.

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Anette  Dieckmann
Anette Dieckmann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Essen

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