Der Ehegattenunterhalt - Romanautoren klar im Vorteil

Und wieder hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung verweigert. In der jetzt veröffentlichen Entscheidung vom 26.10.2011 (XII ZR 162/09) wurde mal wieder nicht entschieden, sondern der Vorinstanz aufgegeben, die Lebensumstände der um den Ehegattenunterhalt streitenden Parteien weiter aufzuklären. Anders ausgedrückt: der Bundesgerichtshof erwartet von dem, der Unterhalt haben will, dass er so weitschweifend wie möglich von seinen Lebensumständen vor der Ehe, seinen Hoffnungen und Zielen sowie deren Umsetzung oder mögliche Umsetzbarkeit, wenn alles ganz anders gelaufen wäre, berichtet.
Im vorliegenden Fall geht es um das Leben einer gelernten Damenschneiderin, ein Beruf, den sie 1978 für die Kinder aufgab. Dann wurde sie erst wieder 1999 berufstätig.Was hätte aus ihr werden können ohne Ehe und Kinder? Das klingt nach einer Aufsatzaufgabe im Deutschunterricht, ist aber bitterer Ernst!
Wer keine fiktiven Biografien schreiben kann - inklusive dazugehöriger Faktenrecherche mit vergleichbaren, tatsächlich gelebten Biografien - kann wesentliche Teile seines Unterhaltsanspruchs abschreiben.
Das Ganze beruht auf dem Rechtsgedanken der inzwischen mehr berüchtigten als berühmten "ehebedingten Nachteile". Es gibt zwar eine Reihe von Gründen, warum ein Unterhaltsanspruch bestehen kann. Wer aber gut abschneiden will, muss quasi Schadenersatz velangen dafür, dass man eine vielversprechende Karriere zugunsten von Ehe und Kindern aufgegeben hat. Wenn die Damenschneiderin das Gericht übrzeugen kann, dass sie ohne Kinder und Ehe heute eine eigene Textilfabrik leiten würde, kommt der Ehemann bis an sein Lebensende nicht mehr vom Unterhalt runter, da dieser Nachteil nicht mehr ausgegelichen werden kann. Geht das Gericht dagegen davon aus, dass sie auch ohne Heirat nur das verdienen würde, was sie jetzt verdient, wäre schneller Schluss mit dem Unterhalt.
Da der Bundesgerichtshof deshalb gerne mehr hören würde, gilt es, frühestmöglich damit zu beginnen, die eigene fiktive Biografie zu schreiben. Also: Romanautoren vor!
In den unteren Instanzen ist das zum Glück noch nicht angekommen, weil man da keine Zeit zum Lesen hat. Das macht die Beratung der Mandanten aber auch nicht einfacher...

Share |
Gernot Wolter
Gernot Wolter
Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwalt
Hamburg

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten.
Rechtsanwälte Scharf & Wolter
Herr Gernot Wolter
Fuhlsbüttler Straße 118
22305 Hamburg
Weitere Beiträge von Gernot Wolter
In einem gerade veröffentlichten Beschluss (BGH, Beschluss vom 21. März 2012 - XII ZB 147/10) hat der Bundesgerichtshof festgehalten, dass es auch...
Das OLG Schleswig hat die Rechtsprechung zur Auskunftserteilung (hier Zugewinnausgleich) erheblich erweitert (12 UF 224/11, Entscheidung vom 30.1....
Regelmäßig sind Mandanten erstaunt darüber, mit welcher Härte Familiengerichte den Anspruch auf Mindestunterhalt minderjähriger Kinder durchsetzen....
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute mitgeteilt, dass es zum 1.1.2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle geben wird. Da sich das steuerliche...
Und wieder hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung verweigert. In der jetzt veröffentlichen Entscheidung vom 26.10.2011 (XII ZR 162/09) wurde mal...
Es kommt zum Glück nicht so häufig vor. Aber wenn der vereinbarte Umgang mit dem Kind, das beim anderen Elternteil lebt, vom betreuenden Elternteil...
Immer wieder lassen sich auch Eheleute scheiden, die beide schon Rente beziehen. Zunächst mal wird der Ausgleich der in der Ehezeit angesammelten...
Am Freitag, dem 11.2.2011 hat das Bundesverfassungsgericht die inzwischen in der Gerichtspraxis seit 2,5 Jahren verwendete...
In einer heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH XII ZR 83/08) vom 12.1.2011 war darüber zu urteilen, ob ein Rentner, der...
In einer gestern veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof u.a. zum Verhältnis von Zugewinnausgleich und Hausratsverteilung nach dem...