Der Ehegattenunterhalt - Romanautoren klar im Vorteil
Und wieder hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung verweigert. In der jetzt veröffentlichen Entscheidung vom 26.10.2011 (XII ZR 162/09) wurde mal wieder nicht entschieden, sondern der Vorinstanz aufgegeben, die Lebensumstände der um den Ehegattenunterhalt streitenden Parteien weiter aufzuklären. Anders ausgedrückt: der Bundesgerichtshof erwartet von dem, der Unterhalt haben will, dass er so weitschweifend wie möglich von seinen Lebensumständen vor der Ehe, seinen Hoffnungen und Zielen sowie deren Umsetzung oder mögliche Umsetzbarkeit, wenn alles ganz anders gelaufen wäre, berichtet.
Im vorliegenden Fall geht es um das Leben einer gelernten Damenschneiderin, ein Beruf, den sie 1978 für die Kinder aufgab. Dann wurde sie erst wieder 1999 berufstätig.Was hätte aus ihr werden können ohne Ehe und Kinder? Das klingt nach einer Aufsatzaufgabe im Deutschunterricht, ist aber bitterer Ernst!
Wer keine fiktiven Biografien schreiben kann - inklusive dazugehöriger Faktenrecherche mit vergleichbaren, tatsächlich gelebten Biografien - kann wesentliche Teile seines Unterhaltsanspruchs abschreiben.
Das Ganze beruht auf dem Rechtsgedanken der inzwischen mehr berüchtigten als berühmten "ehebedingten Nachteile". Es gibt zwar eine Reihe von Gründen, warum ein Unterhaltsanspruch bestehen kann. Wer aber gut abschneiden will, muss quasi Schadenersatz velangen dafür, dass man eine vielversprechende Karriere zugunsten von Ehe und Kindern aufgegeben hat. Wenn die Damenschneiderin das Gericht übrzeugen kann, dass sie ohne Kinder und Ehe heute eine eigene Textilfabrik leiten würde, kommt der Ehemann bis an sein Lebensende nicht mehr vom Unterhalt runter, da dieser Nachteil nicht mehr ausgegelichen werden kann. Geht das Gericht dagegen davon aus, dass sie auch ohne Heirat nur das verdienen würde, was sie jetzt verdient, wäre schneller Schluss mit dem Unterhalt.
Da der Bundesgerichtshof deshalb gerne mehr hören würde, gilt es, frühestmöglich damit zu beginnen, die eigene fiktive Biografie zu schreiben. Also: Romanautoren vor!
In den unteren Instanzen ist das zum Glück noch nicht angekommen, weil man da keine Zeit zum Lesen hat. Das macht die Beratung der Mandanten aber auch nicht einfacher...
Im vorliegenden Fall geht es um das Leben einer gelernten Damenschneiderin, ein Beruf, den sie 1978 für die Kinder aufgab. Dann wurde sie erst wieder 1999 berufstätig.Was hätte aus ihr werden können ohne Ehe und Kinder? Das klingt nach einer Aufsatzaufgabe im Deutschunterricht, ist aber bitterer Ernst!
Wer keine fiktiven Biografien schreiben kann - inklusive dazugehöriger Faktenrecherche mit vergleichbaren, tatsächlich gelebten Biografien - kann wesentliche Teile seines Unterhaltsanspruchs abschreiben.
Das Ganze beruht auf dem Rechtsgedanken der inzwischen mehr berüchtigten als berühmten "ehebedingten Nachteile". Es gibt zwar eine Reihe von Gründen, warum ein Unterhaltsanspruch bestehen kann. Wer aber gut abschneiden will, muss quasi Schadenersatz velangen dafür, dass man eine vielversprechende Karriere zugunsten von Ehe und Kindern aufgegeben hat. Wenn die Damenschneiderin das Gericht übrzeugen kann, dass sie ohne Kinder und Ehe heute eine eigene Textilfabrik leiten würde, kommt der Ehemann bis an sein Lebensende nicht mehr vom Unterhalt runter, da dieser Nachteil nicht mehr ausgegelichen werden kann. Geht das Gericht dagegen davon aus, dass sie auch ohne Heirat nur das verdienen würde, was sie jetzt verdient, wäre schneller Schluss mit dem Unterhalt.
Da der Bundesgerichtshof deshalb gerne mehr hören würde, gilt es, frühestmöglich damit zu beginnen, die eigene fiktive Biografie zu schreiben. Also: Romanautoren vor!
In den unteren Instanzen ist das zum Glück noch nicht angekommen, weil man da keine Zeit zum Lesen hat. Das macht die Beratung der Mandanten aber auch nicht einfacher...
Kontakt
Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten.
Rechtsanwälte Scharf & Wolter
Herr Gernot Wolter
Fuhlsbüttler Straße 118
22305 Hamburg
Herr Gernot Wolter
Fuhlsbüttler Straße 118
22305 Hamburg
Weitere Beiträge von Gernot Wolter
BGH: Das Unterschieben eines Kindes kann zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen
Blogbeitrag
BGH: Das Unterschieben eines Kindes kann zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen
Blogbeitrag
OLG Schleswig: auch die unkommentierte Vorlage eines Kontoauszuges kann eine formell richtige Auskunft darstellen
Blogbeitrag
OLG Schleswig: auch die unkommentierte Vorlage eines Kontoauszuges kann eine formell richtige Auskunft darstellen
Blogbeitrag
OLG Hamburg: Krankheit schützt nicht vor Unterhaltspflicht
Blogbeitrag
OLG Hamburg: Krankheit schützt nicht vor Unterhaltspflicht
Blogbeitrag
Keine Düsseldorfer Tabelle 2012
Blogbeitrag
Keine Düsseldorfer Tabelle 2012
Blogbeitrag
Der Ehegattenunterhalt - Romanautoren klar im Vorteil
Blogbeitrag
Der Ehegattenunterhalt - Romanautoren klar im Vorteil
Blogbeitrag
Umgang mit Ordnungsgeld durchsetzen
Blogbeitrag
Umgang mit Ordnungsgeld durchsetzen
Blogbeitrag
Versorgungsausgleich bei Rentnerscheidung
Blogbeitrag
Versorgungsausgleich bei Rentnerscheidung
Blogbeitrag
Mehr Unterhalt für geschiedene Ehefrau - BGH-Berechnungsmethode verfassungswidrig
Blogbeitrag
Mehr Unterhalt für geschiedene Ehefrau - BGH-Berechnungsmethode verfassungswidrig
Blogbeitrag
BGH: Fleißige Rentner beim Unterhalt geschont
Blogbeitrag
BGH: Fleißige Rentner beim Unterhalt geschont
Blogbeitrag

