Eigenmächtige Mitnahme des Kindes nach Trennung kann Zweifel an Erziehungsfähigkeit rechtfertigen.

Die nichtehelichen Eltern hatten infolge Sorgeerklärung beide das Sorgerecht. Sie gingen im Streit auseinander, und die Mutter zog mit dem Kind eigenmächtig an einen anderen Ort um. Das OLG Saarbrücken zweifelt allein schon deshalb an der Erziehungsfähigkeit der Mutter.

In seiner Entscheidung vom 06.04.2011, Az. 6 UF 40/11 = NJW 2011, 2372 führt es aus, dass es häufig nicht dem Wohle des Kindes diene, wenn "das Kind in der ersten Phase der räumlichen Trennung der Eltern spontan aus seinem bisherigen Lebenskreis mit dem Ziel seiner dauerhaften Verbringung in eine neue Umgebung herausgenommen" werde... "Solch eigenmächtiges Verhalten ist auch schon im einstweiligen Anordnungsverfahren gewichtig im Rahmen der Beurteilung der Erziehungseignung dieses Elternteils zu berücksichtigen. In Fällen eigenmächtigen Verbringens ist das Eilverfahren besonders zu beschleunigen,...

Quelle: 
Fokus Familienrecht