Erbschaft als Zugewinn?

"Meine Frau hat kurz vor der Trennung einen großen Betrag geerbt. Davon bekomme ich die Hälfte, wir leben schließlich in Zugewinngemeinschaft." Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass alles, was sich während der Ehe an Vermögen ansammelt, im Falle der Scheidung geteilt wird.

Richtig ist:

Erbschaften und Schenkungen zählen nicht zu dem Vermögen, welches die Eheleute durch gemeinsames Tun in der Ehe erwirtschaftet haben. Deshalb hat das Gesetz diese Werte "privilegiert", d. h. dem Zugewinnausgleich entzogen. Der andere Ehepartner bekommt davon nichts ab.

Aber:

In den Zugewinnausgleich fällt der Mehrwert, den die Erbschaft oder Schenkung seit dem Erhalt erfahren hat. Hatte z. B. ein geerbtes Haus zum Zeitpunkt der Erbschaft einen Wert von € 200.00,00 und ist bei Scheidung € 250.000,00 wert, so fallen € 50.000,00 in die Zugewinnbilanz.

Kommentare

Erben

Mein Mann hat in 2003  36000,- € von seiner Mutter bekommen. Auf die Frage das mir davon die Hälfte zusteht antwortet er bis heute nur, es sei seine Erbschaft ich würde davon nichts bekommen wenn wir uns Scheiden lassen.Die Scheidung steht nun an.

Ihr Mann hat Recht.

Ihr Mann hat Recht. Schenkungen und Erbschaften gehören bei gesetzlichen Güterstand zum sogenannten "privilegierten Erwerb" und werden dem Anfangsvermögen Ihres Mannes bereinigt durch den Kaufkraftschwund seit 2003 zugerechnet. Da sich der Zugewinn nach der Formel "Zugewinn  = Endvermögen ./. Anfangsvermögen" berechnet, hat das zur Folge, dass Ihre Mann weniger Zugewinn erwirtschaftet hat und weniger oder garnichts ausgleichen muß bei einer Scheidung. Eigentümer des Geldes ist er sowieso mit oder ohne Scheidung er alleine. Hat er das Geld aber angelegt und dieses sein Vermögen vermehrt, werden diese Einkünfte nicht dem Anfangsvermögen zugerechnet. Hiervon bekommen Sie dann im Scheidungsfall die Hälfte.

Zugewinnausgleich+Erbschaft

Hallo,

meine Frau und ich wurden voriges Jahr geschieden!Jetzt geht es um den Zugewinnausgleich...

Wir hatten beide kein Vermögen als wir geheiratet haben.In der Ehe hat sie einen Geld Betrag geerbt.Meine Frage nun...wie wird nun der Zugewinnausgleich ausgerechnet?Mein Anwalt meint das Anfangsvermögen +Endvermögen verrechnet werden!Ihr Anwalt meint das ,das Erbe mit hinzu gerechnet wird???Wer hat nun Recht???

 

Zugewinnausgleich+Erbschaft

Hallo,

meine Frau und ich wurden voriges Jahr geschieden!Jetzt geht es um den Zugewinnausgleich...

Wir hatten beide kein Vermögen als wir geheiratet haben.In der Ehe hat sie einen Geld Betrag geerbt.Meine Frage nun...wie wird nun der Zugewinnausgleich ausgerechnet?Mein Anwalt meint das Anfangsvermögen +Endvermögen verrechnet werden!Ihr Anwalt meint das ,das Erbe mit hinzu gerechnet wird???Wer hat nun Recht???

 

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Anette  Dieckmann
Anette Dieckmann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Essen

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