Grenzüberschreitende Scheidungen in der EU sollen erleichtert werden
Laut einer Pressemitteilung des Bundesjustizministieriums sollen die Regelungen für grenzüberschreitende Scheidungen innerhalb der EU vereinfacht werden. Bisher wird bei grenzüberschreitenden Scheidungen die Kegelsche Leiter angewandt um das geltende Recht zu ermitteln. Das bleibt wohl auch in Zukunft so, es soll aber eine Wahlmöglichkeit hinzutreten.
Aus der Pressemitteilung:
Der Entwurf regelt zentral, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Scheidungen gilt. Vorgesehen ist vor allem, dass die Ehegatten das anwendbare Scheidungsrecht selbst wählen können. Allerdings wird die Wahlmöglichkeit auf das Scheidungsrecht der Mitgliedstaaten begrenzt, zu denen die Ehegatten einen engen Bezug haben, und zwar auf
- das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts,
- das Recht des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts,
- das Recht des Staates, dem einer der Ehegatten angehört,
- und das Recht des Staates, in dem das gerichtliche Scheidungsverfahren stattfindet.
Gibt es keine Vereinbarung der Ehegatten, soll das anwendbare...
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