Guter Rat tut Not

Vor kurzem suchte mich ein Ehemann auf, der sich im Zusammenhang mit der Trennung von seiner Ehefrau mit dieser vertraglich, ohne selbst anwaltlich vertreten zu sein, auf Kindes- und Trennungsunterhalt geeinigt hatte. Wegen einer Änderung der Verhältnisse begehrte er jetzt die Überprüfung dieser Vereinbarung. Schon ein kurzer Blick in den Vertrag zeigte mir, dass die Lastenverteilung sehr unausgewogen zum Nachteil des Ehemannes vorgenommen worden war.

Einer Abänderung stimmte die Ehefrau nicht zu, klagte statt dessen den vereinbarten Unterhaltsbetrag ein. Auch der Familienrichter bemängelte sofort die Benachteiligung des Ehemannes in der vertraglichen Vereinbarung, sah sich jedoch an einer durchgreifenden Änderung gehindert, da nach der Rechtsprechung ein Vertrag bei einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nur anzupassen, nicht aber durchgreifend abzuändern ist.

In den Vergleichsverhandlungen konnte dann erreicht werden, dass eine für den Ehemann tragfähige Lösung - und eine spürbare Entlastung - erreicht werden konnte, so dass der Ehemann hier noch einmal mit einem „blauen Auge" davon gekommen ist.

Er stellte jedoch selbst nach der mündlichen Verhandlung fest, dass er eine Menge Geld hätte sparen können, wenn er sich im Rahmen der Trennung damals anwaltlich hätte beraten lassen und nicht aus Sparsamkeit auf eine eigenständige anwaltliche Vertretung verzichtet hätte. So hat er ein Jahr lang Unterhalt bezahlt, den er bei richtiger Berechnung überhaupt nicht hätte zahlen müssen und konnte sich auch jetzt nicht vollständig von der Unterhaltslast befreiten

Fazit:

Guter (anwaltlicher) Rat ist manchmal teuer, aber noch immer billiger, als eine womöglich jahrelange geltende falsche Unterhaltsberechnung!

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Thomas Misikowski
Thomas Misikowski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
Schwerte

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