Die Hälfte der Steuererstattung für das Jahr vor der Trennung?

"Mein Mann hat für das Jahr bevor wir uns getrennt haben, eine hohe Steuererstattung bekommen. Davon steht mir die Hälfte zu." Das glauben viele Frauen. Aber ganz so einfach ist es nicht. 

Richtig ist:

Die Hälfte der Steuererstattung für das Jahr der Trennung oder für Zeiträume davor, steht den Ehegatten nur dann zu, wenn Sie etwa gleich hohes Einkommen haben. Steuererstattungen für das Jahr der Trennung oder davor, werden nach der Rechtsprechung üblicherweise im Verhältnis des erzielten Erwerbseinkommens aufgeteilt. Daraus folgt auch, dass derjenige Ehegatte, der keine Steuern bezahlt hat (weil er nicht gearbeitet hat) auch nichts von der Steuererstattung erhält.

Allerdings gehören Steuererstattungen in dem Jahr, in dem sie fließen, zu den Einkünften. Sie erhöhen das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und führen so zu normalerweise zu einem höheren Unterhaltsanspruch. Der andere Ehegatte erhält somit mittelbar etwas von der Steuererstattung.

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Anette  Dieckmann
Anette Dieckmann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Essen

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