Illoyale Vermögensminderungen im Zugewinnausgleich bei Selbstständigen
Vor und in der Trennungsphase sind Selbstständige häufig versucht, im Hinblick auf die vermögensrechtliche Auseinandersetzung ihre Vermögenssituation so zu gestalten, das Ansprüche des anderen Ehegatten verhindert oder so gering gehalten werden wie zulässig und möglich.
Die anwaltliche Beratung und Hilfestellung bei Selbstständigen und deren Ehegatten ist unmittelbar nach der Trennung gefragt. Es muss sofort auf die Vermögensauseinandersetzung der Focus gelegt werden. Die Weichen müssen richtig gestellt werden. Die Gewinnung von umfassenden Informationen ist der erste entscheidenen Schritt - bei Unternehmer die Verschleierung der Informationen.
Hier kommt es häufig zu illoyalen Vermögensminderungen gem. § 242 BGB. Werden Umstände dargelegt, aus denen sich der nicht fern liegende Verdacht unentgeltlicher Zuwendungen an Dritte, von Verschwendungen oder von benachteiligenden Handlungen ergibt, so besteht ein Auskunftanspruch über die Umstände und die "verschobenen" Werte.
Generell kan als Indiz für illoyales Verhalten des anderen Ehegatten gelten, wenn Vermögensverschiebungen zeitnah zum maßgeblichen Stichtag der Zugewinnberechnung vorgenommen werden und es keinen plausiblen Grund gibt.
Es sollten Lebensversicherungen, Sparverträge, Bausparverträge, Wertpapiere geprüft werden, die aus laufenden Einkünften bedient worden sind. Auch Sparbücher und Konten verschwinden bzw. werden neu eingerichtet. Der Selbstständige hat betriebliche Altersversorgungen oder ist in einem Versorgungswerk.
Wenn die Auskunft verlangt wird kann unter den Voraussetzungen des § 260 BGB die abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über ein Verzeichnis verlangt werden.
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Herr Karl-Heinz Steffens
Habelschwerdter Allee 27
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