In der Zugewinngemeinschaft gehört beiden alles gemeinsam?
"Wir leben in Zugewinngemeinschaft, deshalb gehört uns beiden alles gemeinsam." Das glauben viele, wenn sie keine Gütertrennung vereinbart haben, dass alles, was in der Ehe angeschafft worden ist, den Eheleuten gemeinsam gehört. Das trifft nicht zu!
Richtig ist:
Die Zugewinngemeinschaft ist ebenfalls eine Gütertrennung, allerdings mit dem Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung des Güterstandes. Der Güterstand wird durch Scheidung oder den Tod beendet.
Jeder Ehegatte kann also eigenes Vermögen haben. Wird Vermögen allerdings gemeinschaftlich angelegt (Sparbuch auf beider Namen) oder im Grundbuch beide Eheleute als Eigentümer eingetragen, dann handelt es sich um gemeinschaftliches Vermögen.
In vielen Ehen haben die Eheleute am Anfang der Ehe kein nennenswertes Vermögen gehabt. Wenn das für beide gilt, ist im Ergebnis im Rahmen des Zugewinnausgleiches das vorhandene Vermögen bei Ende der Ehe tatsächlich hälftig zu teilen.
Kontakt
Frau Anette Dieckmann
Witteringstraße 1
45130 Essen


Ich möchte noch ergänzen,
am Fr., 16.07.2010 - 18:11 h
Ich möchte noch ergänzen, dass der Zugewinnausgleichsanspruch IMMER auf Zahlung in Geld gerichtet ist. Niemand kann also den Fernseher, das Haus oder das Auto verlangen, wenn der andere Ehepartner diese Dinge angeschafft hat. Lediglich ihr Wert wird bei der Berechnung des Vermögenswertes und damit bei der Höhe des Ausgleichszahlungsanspruches berücksichtigt.