Johanna
Es ist relativ selten, dass Sorge- und Umgangsrechtssachen ein wirklich gutes Ende nehmen. Heute war dies aber zur Freude aller Beteiligten der Fall:
Johanna besucht aktuell die erste Klasse. Die nicht verheirateten Eltern haben sich getrennt, als Johanna 3 war. Obwohl die Mutter alles versucht, dem Kind den geliebten Vater zu erhalten, gestaltet sich der Umgang äußerst schwierig. Der Vater ist inzwischen Alkoholiker. Vereinbarte Umgangstermine sagt er kurzfristig ab oder hält sie ohne Ankündigung gar nicht ein. Das Kind ist jedesmal zutiefst enttäuscht und frustriert.
Die untragbare Situation ist Grund für die Mutter, über mich ein Umgangs- und Sorgeverfahren einzuleiten. Zunächst bestätigt sich das bekannte Bild. Höhepunkt: Mutter, Kind und Verfahrenspflegerin warten 1 Stunde vor dem Kindergarten zum vereinbarten Umgangstermin. Wer nicht kommt, ist der Vater. Wer mag den Schmerz und die Enttäuschung der kleinen Johanna zu ermessen? Die Mutter hat Mühe, die Tränen zu trocknen.
Die Gerichtsverhandlungen verdeutlichen dem Vater den Ernst der Situation. Was alle gehofft, aber kaum jemand wirklich für möglich gehalten hat, tritt ein: der Vater reißt sich mit Hilfe seiner Mutter und seines Therapeuten zusammen, es gelingt mit Hilfe der Gerichtsgutachterin, eine stabiles Elternverhältnis und eine stabile Umgangsregelung zu etablieren. Anfangs bleibt Johanna einen Tag in Begleitung seiner Mutter (ihrer Oma) bei ihm, dann kann die Begleitung durch die Oma weggelassen werden, dann kommen erste Übernachtungen dazu.
Heute, nach mehr als 2 Jahren Prozess, konnten wir den Sorge- und Umgangsantrag...
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Herr Jens Hänsch
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