Kampf ums Kind

Ist es nur mein Eindruck aus den in meiner Kanzlei auflaufenden Fällen oder ein genereller Trend in unserer Gesellschaft: getrennt lebende Eltern eines Kindes streiten sich immer mehr und immer heftiger um ihre Kinder, teilweise unter erheblicher Manipulation der eigenen Kinder zu Lasten des jeweils anderern Partners.

Eine kleine Auswahl aus der letzten Zeit:

Kollege Ferner berichtet von einem Urteil des OLG Brandenburg (13 WF 78/10):

Das Gericht wertet dabei durchaus interessant, etwa wenn festgestellt wird, dass der Sohn sich vor Gericht negativ über die Mutter auf Grund von Situationen geäußert hat, die er selbst gar nicht mit erlebt haben konnte – weswegen man von einer negativen Beeinflussung durch den Vater ausging. Letztlich sah man in der durch beide Elternteile hervorgerufenen fortdauernden Spannungssituation auch die Ursache für häufiges Fehlen in der Schule, was bei einem “leistungsschwachen Schüler” noch einmal besonders verschärft zu tragen kommt.

Auf OpenJur ist der Beschluss des OLG Rostock (10 UF 33/09) zu finden:

Das Amtsgericht stützte seine Maßnahme auf ein Gutachten. Darin führte die Sachverständige aus, dass der Antragsteller bislang keine Kooperationsfähigkeit habe erkennen lassen. Sein Verhalten lasse Selbstkritik vermissen. Durch seine mangelnde Unreflektiertheit sei seine Kooperationsfähigkeit eingeschränkt. Er könne sich nicht in die Lage des anderen versetzten, auch nicht in die seines Kindes. Er lasse auch keine Bereitschaft zur Kooperation erkennen. Er rechtfertige sein negatives Verhalten, wie z. B. den mehrmaligen Diebstahl von Kennzeichen am PKW der Antragsgegnerin, die Drohbriefe und sein Eindringen in die Intimsphäre der Antragsgegnerin mit seinem Ansinnen, seine Tochter zu sehen. Kooperatives Verhalten setze ein Maß an Berechenbarkeit für den Anderen voraus, damit dieser sich sicher im Umgang fühlen könne. Daran lasse es der Antragsteller fehlen. Der Antragsteller habe durch sein selbst geschildertes Verhalten gegenüber der Antragsgegnerin, deren Mutter und deren Freund seine Unberechenbarkeit unter Beweis gestellt. Der Antragsteller lasse seinem Ärger auf die Antragsgegnerin freien Lauf, ohne sich bewusst zu werden, dass er damit sich selbst und seiner Tochter schade.

Während des Umgangs am 7.1.2009 kam es zu einem Vorfall in einem Einkaufszentrum....

Quelle: 
Rechtsanwalt Jens Hänsch, Dresden
Kategorie:
Jens Hänsch
Jens Hänsch
Rechtsanwalt und Mediator
Dresden

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