Kann denn Heirat Sünde sein?
Ein geschiedener Arzt darf bei Wiederheirat seinen Job behalten!
Was sich wie eine Selbstverständlichkeit anhört und für jeden aufgeklärten und in einem rechtsstaatlichen Land lebenden Menschen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist für das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Arztes einer katholischen Klinik nur eine Ausnahme. So hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Grundsatzurteil entschieden, dass das katholische Arbeitsrecht auch heute noch in das Privatleben der kirchlich Beschäftigten eingreifen darf. Geklagt hatte ein Arzt, der nach seiner Scheidung erneut heiratete und darauf seinen Job verlor. Lediglich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls hat das Gericht die Kündigung für unzulässig erklärt.
Bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen müssen sich die Arbeitnehmer in der Regel verpflichten, die kirchliche Grundordnung einzuhalten. In dieser Grundordnung heißt es, die Mitarbeiter dürfen in ihrer persönlichen Lebensführung die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht gefährden. Als schwerwiegender Loyalitätsverstoß gilt unter anderem der Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis der Kirche ungültigen Ehe, da das Kirchenrecht die Auflösung einer Ehe nicht vorsieht.
Das Gericht hat jetzt in seiner aktuellen Entscheidung erneut bestätigt, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn die katholische Kirche, die übrigens zweitgrößter Arbeitgeber in Deutschland ist, die Wiederheirat nach einer Scheidung bei ihren Beschäftigten grundsätzlich als Kündigungsgrund ansieht. Dies obwohl der Europäische Gerichtshof...
Kontakt
Herr Christian Kieppe
Salzstraße 35
48143 Münster
siehe auch:
- OLG Köln: Begrenzung des Unterhalts nach § 1578 b BGB kann durch nach altem Recht geschlossenen Vergleich gehindert sein.
- OLG Koblenz: Auch ein Kind, das seine Ausbildung für 4 Jahre unterbricht, hat noch Anspruch auf Unterhalt
- Ehevertrag: Richterliche Kontrolle einer zu einem Globalverzicht führenden Scheidungsfolgenvereinbarung einschließlich eines Verzichts auf Krankheitsunterhalt

