Keine Düsseldorfer Tabelle 2012
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute mitgeteilt, dass es zum 1.1.2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle geben wird. Da sich das steuerliche Existenzminimum nicht geändert hat, ist dies nicht nötig.
Damit gilt die reine Unterhaltstabelle für den Kindesunterhalt unverändert schon drei Jahre.
Damit gilt die reine Unterhaltstabelle für den Kindesunterhalt unverändert schon drei Jahre.
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Rechtsanwälte Scharf & Wolter
Herr Gernot Wolter
Fuhlsbüttler Straße 118
22305 Hamburg
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