Kevin

… ist 14 Jahre alt und geistig etwas behindert. Die Eltern sind nicht verheiratet und leben schon immer getrennt.

Auf Anregung des Arztes besucht Kevin eine Hippotheapie, die hervorragende Ergebnisse für die Entwicklung von Kevin liefert. Die Krankenkasse finanziert aber nur 10 Therapieeinheiten.

Die Mutter möchte die Therapie zugunsten ihres Sohnes beibehalten, als Hartz-4-Empfängerin kann sie aber die zusätzlichen Kosten von 136,00 Euro monatlich nicht schultern. Der Kinsvater – berufstätig mit einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 1.400 Euro und keinen weiteren Kindern – weigert sich aber, die hälftigen Kosten für diese Hippotherapie zu zahlen, so dass ein Gericht bemüht werden muss.

Im Gerichtsverfahren legt der behandelnde Arzt von Kevin ausführlich dar, wie positiv sich die Hippotherapie auf Kevin ausgewirkt habe und dass er eine Fortsetzung im Interesse des Kindes dringend befürworte.

Der Vater verweist darauf, der Arzt habe in seiner Stellungnahme keine medikamentösen Alternativen zur Hippotherapie benannt.

Meine Stellungnahme (neben einer rechtlichen Argumentation dazu):

Der...

Quelle: 
Rechtsanwalt Jens Hänsch, Dresden
Jens Hänsch
Jens Hänsch
Rechtsanwalt und Mediator
Dresden

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