Die Liebe im Recht

Es ist klar, dass Worte wie „Heiratsversprechen“ im Rechtswesen benutzt werden, aber gibt es „Liebesversprechen“, „Liebesentzug“, etc.? Und wenn ja, wie kann man sowas nachweisen? Wurde „Liebe“ jemals als Verteidigung benutzt? Spielt „Liebe“ in Scheidungsrecht eine Rolle? Und vor allem: Wenn das Wort in der Rechtsgeschichte überhaupt präsent war, hatte es zu verschiedenen Zeiten andere Definitionen?

Diese Anfrage erreichte mich gestern Abend per E-Mail. Absender ist der amerikanischer Journalist und Buchautor Eric T. Hansen, der zum Thema "Liebe in der Rechtsgeschichte" recherchiert.

Als Jurist fällt mir hier erst einmal - ganz unromantisch - der § 1353 des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein, wonach die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sind. Bereits das Reichsgericht hat dazu im Jahr 1915 ausgeführt (RGZ 87, 56, 62):

Durch die Ehe wird für die Ehegatten die sittliche Pflicht begründet, ihr Verhalten gegeneinander so einzurichten, daß es mit der Liebe, Treue und Achtung, die sie sich gegenseitig schulden, im Einklang steht. Die sittliche Pflicht hat das BGB zu einer Rechtspflicht erhoben ...

Und so hat es die Liebe auch in einen aktuellen Kommentar zum BGB von Dr. Mathias Grandel geschafft, der über die juristische Datenbank juris abrufbar ist (jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 1353 BGB). Unter der Überschrift „Liebe, Achtung und Rücksichtnahme“ bin ich auf die o. g. Reichsgerichtsentscheidung gestoßen.

Tippt man in das Suchfeld der juris-Datenbank, die nach eigenen Angaben mehr als 3,5 Millionen Dokumente enthält, das Wort „Liebe“ ein, klappen nach Relevanz sortierte Vorschläge auf, womit man in diesem Zusammenhang fündig wird (siehe Screenshot 1). Eine einfache Suche nach Liebe ergibt exakt 7.643 Treffer. Aber Vorsicht: Hier werden auch Dokumente gefunden, die Begriffe enthalten, in denen die Zeichenkette „Liebe“ in ganz anderen Zusammenhängen vorkommt. Beispielsweise tauchen in verschiedenen Verordnungen die Orte Bad Liebenwerda und Liebenstein auf.

Wenn man bei juris mit Anführungszeichen und (!) Hochkomma sucht (also: "'liebe'"), wird nur exakt der Begriff als solcher gefunden (vielen Dank an Uli Gawlitza für den Tipp). Dann sind es noch 1.999 Treffer (siehe Screenshot 2). Besonders interessant finde ich die 70 Treffer in Gesetzen und Verordnungen. Darunter sind vor allem Paragraphen aus den Schulgesetzen. Aber auch die Verfassung von NRW erscheint mit ihrem Artikel 7 Absatz 2:

Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung.

Bei beck-online, der anderen großen juristischen Datenbank, sind die Suchvorschläge nicht ganz so einschlägig wie bei juris (siehe Screenshot 3). Aber auch hier findet man jede Menge (mehr als 1.000) Treffer (siehe Screenshot 4).

Zwischenergebnis

Eine erste Recherche in den beiden großen juristischen Datenbanken hat ergeben, dass die Liebe die Juristen schon lange beschäftigt. Sogar der Gesetzgeber spricht von der Liebe - vor allem im Zusammenhang mit Volk und Heimat.

Da tut sich eine interessante Welt auf. Ich hoffe, Herrn Hansen mit meiner Recherche beim Einstieg in das Thema geholfen zu haben.

Wer kann noch weiterhelfen? Hat jemand schon einmal erlebt, dass die Liebe in anwaltlichen Schriftsätzen oder vor Gericht thematisiert wurde? Hat vielleicht einer der Kolleginnen oder Kollegen noch weiterführende Hinweis zu dem Thema?

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Kommentare

Vielen Dank an Hans-Otto Burschel

Vielen Dank an Hans-Otto Burschel, der das Thema im beck-blog aufgegriffen hat und an einen Klassiker des Bundesgerichtshofes zu den "ehelichen Pflichten" erinnert:

http://blog.beck.de/2010/11/10/liebe-in-der-rechtsgeschichte

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Ralf Zosel
Ralf Zosel
Jurist
Saarbrücken

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