nach hinten losgegangen

ist die Verteidigung des Beklagten.

Die Parteien waren verheiratet, hatten ein gemeinsames Einfamilienhaus. Im Dezember 2003 zieht die Ehefrau samt Tochter aus, der Ehemann bleibt wohnen, holt bald seine Freundin ins Haus. Der Ehemann zahlt die Kreditraten für das Haus an die Bank fortan allein.

Im März 2009 wird das Haus verkauft, der Ehemann zieht aus. Der Verkaufspreis fließt an die Bank zur Tilgung des Kredits. Es bleibt aber noch ein Rest übrig, die Bank droht mit Vollstreckung. Da die Ehefrau die Vollstreckung verhindern will, zahlt sie den gesamten Betrag, macht den hälftigen von ihr gezahlten Kreditbetrag gegen ihren Ex-Mann geltend.

Der verteidigt sich: schließlich hat er von 2003 bis 2009 die Kreditraten allein gezahlt, will jetzt die Hälfte davon von seiner Frau zurück.

Stimmt – sagt die Frau. Aber: der Ehemann hat das Haus ja auch allein genutzt, also steht ihr Nutzungsentschädigung ...

Quelle: 
Rechtsanwalt Jens Hänsch, Dresden
Jens Hänsch
Jens Hänsch
Rechtsanwalt und Mediator
Dresden

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