Nachehelicher Unterhalt bei Krankheit
Nach einer Entscheidung des BGH vom 07.07.2010 ist Krankheit kein ehebedingter Nachteil.
Die Krankheit eines unterhaltsbedürftigen Ehegatten stellt regelmäßig keinen ehebedingten Nachteil dar. Hierunter sind vornehmlich Einbußen zu verstehen, die sich aus der Rollenverteilung in der Ehe ergeben, nicht dagegen solche, die aufgrund sonstiger persönlicher Umstände oder schicksalhafter Entwicklungen eingetreten sind (Az: XII ZR 157/08, Urteil vom 7.7.2010).
Kategorie:
Kontakt
Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten.
Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger
Herr Leif Peter Holderegger
Franziskanergasse 2
73728 Esslingen am Neckar
Herr Leif Peter Holderegger
Franziskanergasse 2
73728 Esslingen am Neckar
Weitere Beiträge von Leif Peter Holderegger
Ehevertrag und lebenslanger Unterhalt
Blogbeitrag
Ehevertrag und lebenslanger Unterhalt
Blogbeitrag
OLG Stuttgart: Unterhaltsberechtigung nach Verlust einer Arbeitsstelle
Blogbeitrag
OLG Stuttgart: Unterhaltsberechtigung nach Verlust einer Arbeitsstelle
Blogbeitrag
Wiederaufleben eines versagten nachehelichen Unterhaltsanspruchs
Blogbeitrag
Wiederaufleben eines versagten nachehelichen Unterhaltsanspruchs
Blogbeitrag
Kindeswohlinteresse und Umgangsrecht (EGMR)
Blogbeitrag
Kindeswohlinteresse und Umgangsrecht (EGMR)
Blogbeitrag
Ehescheidung – Unterhalt: Kosten können als Sonderausgaben zu berücksichtigen sein
Blogbeitrag
Ehescheidung – Unterhalt: Kosten können als Sonderausgaben zu berücksichtigen sein
Blogbeitrag
Aufgabe des Altersphasenmodells und Betreuungsunterhalt
Blogbeitrag
Aufgabe des Altersphasenmodells und Betreuungsunterhalt
Blogbeitrag
Haushaltsgegenstände im Alleineigentum eines Ehegatten
Blogbeitrag
Haushaltsgegenstände im Alleineigentum eines Ehegatten
Blogbeitrag
Ehebedingter Nachteil und Krankheitsunterhalt
Blogbeitrag
Ehebedingter Nachteil und Krankheitsunterhalt
Blogbeitrag
Erstausbildung und Unterhaltspflicht
Blogbeitrag
Erstausbildung und Unterhaltspflicht
Blogbeitrag

