Nachehelicher Unterhalt bei Krankheit

Nach einer Entscheidung des BGH vom 07.07.2010 ist Krankheit kein ehebedingter Nachteil.
Die Krankheit eines unterhaltsbedürftigen Ehegatten stellt regelmäßig keinen ehebedingten Nachteil dar. Hierunter sind vornehmlich Einbußen zu verstehen, die sich aus der Rollenverteilung in der Ehe ergeben, nicht dagegen solche, die aufgrund sonstiger persönlicher Umstände oder schicksalhafter Entwicklungen eingetreten sind (Az: XII ZR 157/08, Urteil vom 7.7.2010).

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Leif Peter Holderegger
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Esslingen am Neckar

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