OLG Hamm: Zwischenzeitliche Versöhnung bei Trennung – Titel über Trennungsunterhalt verfällt
Die Eheleute hatten im Juni 2005 Trennungsunterhalt tituliert, erklärten jedoch im Februar 2006 übereinstimmend das Ruhen des Scheidungsverfahrens. Zwischen April 2008 und April 2009 lebten sie wieder zusammen, wobei sie aber bereits im Oktober 2008 eine privatschriftliche Vereinbarung trafen, dass der Versöhnungsversuch gescheitert sei. Ferner sollte der Ehemann den Trennungsunterhalt weiter zahlen. Als er das nicht tat, wollte die Ehefrau vollstrecken.
Das OLG Hamm, Az. 2 WF 277/10 = Beck RS 2011, 06175 = NJW Spezial 2011, 228 stellte die Zwangsvollstreckung ein, da durch den länger dauernden Versöhnungsversuch der Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB wieder durch den Anspruch auf Familienunterhalt nach § 1360, 1360 a BGB abgelöst worden sei. Der Trennungsunterhalt...
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Herr Gerhard Kaßing
Löwengrube 10
80333 München
siehe auch:
- Der Feind in Deinem Bett: OLG Hamm zur Unterhaltsverwirkung bei Fremdgehen
- OLG Hamm: Das Prinzip der Waffengleichheit gilt auch bei der Frist des § 137 II FamFG. Es reicht, einen VKH-Antrag einzureichen.
- OLG Hamm: Möglichkeit der Kinderbetreuung durch Unterhaltspflichtigen ist nur zu berücksichtigen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht
