Scheidung als Kündigungsgrund in der Katholischen Kirche

Nicht jedem ist bekannt, dass es den Kirchen in Deutschland erlaubt ist, abweichend vom gültigen Arbeitsrecht, Ihr eigenes kirchliches Recht, auch bei Arbeitsverträgen, anzuwenden.

Man mag dies für antiquiert halten, aber so ist immer noch die geltende Rechslage und die versetzt Kirche und kirchliche Arbeitgeber immer noch in die Lage in einer Art und Weise auf private Aspekte Einfluss zu nehmen, über die man durchaus den Kopf schütteln kann.

Erst vor kurzem ging der Fall eines Chefarztes durch die Öffentlichkeit, der aufgrund der Wiederverheiratung nach Scheidung, von seinem Arbeitgeber, einer katholischen Klinik, gekündigt wurde.

Kollege Wolf J. Reuter hat sich hierzu streitbar in seinem Blog geäußert.

Nun berichtet die Frankfurter Rundschau dass das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt hat.

Auch ein zweimal verheirateter Mediziner darf in einem katholischen Krankenhaus weiter therapieren: Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht erklärte am Donnerstag die Kündigung eines Chefarztes für unwirksam. Er hatte nach einer Scheidung erneut geheiratet. Damit habe er gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen, argumentiert sein Arbeitgeber.

Grundsätzlich bestätigte das Gericht allerdings die Wirksamkeit katholischer Arbeitsverträge. Aber in der beklagten rheinischen Klinik waren weitere Ärzte beschäftigt, die in zweiter Ehe verheiratet sind und denen nicht gekündigt wurde. Auch sie hatten den Vertrag mit...

Quelle: 
RA Scheidung – Das Scheidungsblog
Christian Kieppe
Christian Kieppe
Rechtsanwalt
Münster

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