Die Scheidung im Internet

Eine Scheidung wird durch das jeweils zuständige Familiengericht ausgesprochen, nachdem einer der Ehegatten einen Scheidungsantrag gestellt hat. Das Gericht prüft die Voraussetzungen der Scheidung, insbesondere den Ablauf des Trennungsjahres und die Scheidungsabsicht der Ehegatten.

Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin bei dem Familiengericht eingereicht werden.Das Familiengericht führt bei der Scheidung den Versorgungsausgleich durch. Die Renten werden geteilt. Haben die Beteiligten eine notarielle Vereinbarung über den Versorgungsausgleich getroffen, prüft das Gericht deren Wirksamkeit.Der Scheidungstermin findet vor Gericht statt. Beide Ehegatten müssen anwesend sein sowie auch der Rechtsanwalt.Im Internet finden Scheidungen nicht statt. Eine Onlinescheidung gibt es nicht. Als Internetscheidung oder Online Scheidung werden vielmehr gemeinhin nur solche Verfahren bezeichnet, bei denen die Kontaktaufnahme mit dem jeweils beauftragten Rechtsanwalt über das Internet erfolgt.Meist wird der Mandant dabei ein Formular ausfüllen, durch das die persönlichen Daten und die wirtschaftlichen Verhältnisse abgefragt werden.Eine solche Scheidung via Internet ist nicht kostengünstiger als eine Scheidung, bei der Sie den Anwalt Ihres Vertrauens persönlich aufsuchen und nach einer individuellen Erstberatung zur Scheidung beauftragen.Ferner wird es dann auch tatsächlich der Anwalt Ihres...

Quelle: 
scheidungsblog.com
Eric  Schendel
Eric Schendel
Fachanwalt für Familienrecht
Mannheim

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