Scheidung mit einem Anwalt?

Die landläufige Meinung über die "Scheidung mit einem Anwalt" im Sinne eines gemeinsamen Anwaltes ist nicht richtig. Auch wenn man sich nicht streitet, stehen sich die Eheleute nach der Verfahrensordnung als Antragsteller(in) und Antragsgegner(in) gegenüber. Ein Anwalt kann aber immer nur eine Seite vertreten.

Hat man mit dem Ehepartner alles geklärt und es geht nur darum, das Scheidungsurteil ( nach dem neuen Recht heißt es übrigens 'Scheidungsbeschluss') zu bekommen, gibt es folgende Lösung: Ein Ehegatte beauftragt einen Anwalt. Der andere Ehegatte kommt ohne Anwalt zu Gericht. Das ist möglich. Der Ehegatte ohne Anwalt kann zwar keine gerichtlichen Anträge stellen. Das braucht er auch nicht, um geschieden zu werden. Er stimmt der Scheidung zu, das genügt. Die Kosten des einen Anwaltes teilt man sich dann.

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Anette  Dieckmann
Anette Dieckmann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Essen

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