Scheidung - Trennungsfrist von 3 Jahren muss nicht zwingend eingehalten werden.
Gelegentlich stimmt einer der Eheleute der Scheidung nicht zu. Trotzdem muss der andere nicht 3 Jahre bis zur Scheidung warten, obwohl das § 1566 III BGB eigentlich so vorsieht. Das hat auch das OLG Brandenburg jetzt noch einmal bestätigt. In seinem Urteil vom 18.10.2011, Az.: 10 UF 143/11 = BeckRS 2011, 24764 hat es die Scheidung einer Ehe trotz fehlender Zustimmung eines Ehepartners bereits nach 2,5 Jahren zugelassen. den der scheidungswillige Ehepartner habe"...glaubhaft und unter Hinweis auf eine neu eingengangene Beziehung erklärt, er lehne die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft ab."Auch andere Gerichte lassen die glaubhafte...
Quelle:
Fokus Familienrecht
Vollständiger Artikel:
Kontakt
Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten.
Kanzlei Kaßing
Herr Gerhard Kaßing
Löwengrube 10
80333 München
Herr Gerhard Kaßing
Löwengrube 10
80333 München
siehe auch:
- Unterhalt für Minderjährige - BGH: Nicht immer muss "der letzte Groschen" eingesetzt werden.
- OLG Celle: Rücknahme des Scheidungsantrags - Zustimmung kann nicht erst verweigert und dann doch erklärt werden
- Änderungen im Steuerrecht: Kindergeld für Volljährige kann rückwirkend ab 2011 verlangt werden.
