Der Scheidungskostenrechner - die Kosten der Scheidung auf einen Blick!

Die Kosten einer Scheidung setzen sich zusammen aus den Gerichts­kosten und den Rechtsanwaltskosten. Mit dem Scheidungskostenrechner können Sie abschätzen, welche Gerichtskosten und welche Anwaltskosten im Falle einer Scheidung auf Sie zukommen.

Für die Berechnung der Kosten mit Hilfe des Scheidungskostenrechners ist der Streitwert des Scheidungsverfahrens maßgeblich. Dieser basiert auf den Einkommensverhältnissen der Ehegatten. Aus diesem Grund müssen Sie bei unserem Scheidungskostenrechner ihr Nettoeinkommen angeben.

Je niedriger das Nettoeinkommen desto niedriger sind die Gebühren. Grob kann man sagen: Bei niedrigen Einkommen liegen die Kosten etwas oberhalb des halben Nettoeinkommen beider Ehegatten. Bei höheren Einkommen etwas darunter.

Die Angabe über die Anzahl der Kinder beim Scheidungskostenrechner ist deshalb relevant, weil unterhaltsberechtigte Kinder die Kosten der Scheidung senken. Diese Berechnung erfolgt beim Scheidungskostenrechner natürlich automatisch.

Wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt und es keine weiteren Streitfragen zu regeln gibt, kann das Gericht auf Antrag den Streitwert der Scheidung um 20-25 % reduzieren. Das Gericht entscheidet über eine solche Reduzierung nach freiem Ermessen. Der Einzelne hat keinen Anspruch auf die Reduzierung. Aufgrund des Ermessensspielraums der Gerichte haben wir dieses Element bewusst nicht in den Scheidungskostenrechner aufgenommen. Umso besser, wenn Sie am Ende doch weniger zahlen.

Bei niedrigem Einkommen besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe. Für die Bewilligung ist das Einkommen des Antragstellers maßgeblich. Die Prozesskostenhilfe sieht je nach Höhe des Einkommens verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung vor. Hierbei können sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten übernommen werden. In der Regel wird die Prozesskostenhilfe in Form eines Darlehns gewährt und muss zurückgezahlt werden. Nur bei sehr geringen Einkommen wird die Prozesskostenhilfe auch als Vollzuschuss gewährt.

Rechnen Sie sich die Kosten ihrer Scheidung doch einfach mit unserem Scheidungskostenrechner aus:

Tipp: Als Anwalt können Sie den scheidungsfix-Scheidungskostenrechner auf Ihre Kanzlei-Homepage einbinden.

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