So hilft der Staat bei den Scheidungskosten

Viele Menschen trennen sich nur deshalb nicht von ihrem Partner, weil sie glauben, sich eine Scheidung nicht leisten zu können. Diese Befürchtung ist jedoch unberechtigt, da es in Deutschland staatliche Hilfen für finanziell schlechter gestellte Menschen gibt. Niemand braucht deshalb bei Trennung und Scheidung aus Geldmangel auf sein gutes Recht zu verzichten.

Wer über ein Monatseinkommen von nicht mehr als 15 Euro verfügt und sich zunächst nur anwaltlich beraten lassen will, besorgt sich einen sogenannten Beratungshilfeschein. Diesen bekommt man auf Antrag bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk man wohnt. Wer nicht persönlich vorsprechen will, kann den Antrag auch mit der Post schicken. Man kann aber auch direkt zu einem Rechtsanwalt gehen, der den Antrag dann nachträglich stellt. Die Beratungshilfe erstreckt sich auf die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes wie etwa Beratung und Korrespondenz mit dem Gegner. Sie ist mit Ausnahme einer Schutzgebühr von 10 Euro für den Ratsuchenden kostenlos.

Bei einer Scheidung ist immer auch ein gerichtliches Verfahren notwendig. Hierfür bekommt man vom Staat finanzielle Unterstützung in Form der Verfahrenskostenhilfe. Sie übernimmt die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes sowie die Gerichtskosten. Wer nicht mehr als 15 Euro im Monat verdient, muss diese auch nicht mehr zurückzahlen. Wer mehr hat, wird verpflichtet, je nach Einkommen die Verfahrenskosten in Raten wieder an den Staat zu erstatten. Selbst wenn man Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen hat, muss man dennoch weiterhin auf der Hut sein, denn der Staat darf die finanziellen Verhältnisse noch bis zu vier Jahre nach Verfahrensende überprüfen. Wenn diese sich erheblich verbessert haben, kann die Bewilligung auch aufgehoben bzw. die Raten erhöht werden.

Als Einkommen im Sinne der Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe zählen sämtliche Einkünfte wie etwa Arbeitslohn, Mieteinkünfte und Sozialleistungen. Davon kann man neben Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen unter anderem auch angemessene Mietkosten und Versicherungen abziehen. Es kommen deshalb oft auch solche Personen in den Genuss der staatlichen Leistungen, die auf den ersten Blick ganz gut verdienen.

Share |

Scheidungsprofis in Ihrer Nähe




Rechtsanwalt & Mediator
Rödermark
Rechtsanwältin, Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
Frankfurt am Main
Rechtsanwalt
Frankfurt
Fachanwalt für Familienrecht
Mannheim
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Heidelberg
Weitere Beiträge von scheidungsfix.de
Viele Menschen trennen sich nur deshalb nicht von ihrem Partner, weil sie glauben, sich eine Scheidung nicht leisten zu können. Diese Befürchtung ist...
Die Fivipro Filmproduktion (www.fivipro.de) sucht für eine 37 Grad Sendung/ZDF (Arbeitstitel: „Rosenkrieg“) Menschen, die von ihrer...
Zwangsverheiratung soll künftig besser bekämpft und die Opfer stärker geschützt werden. Heute beschließt die Bundesregierung einen entsprechenden...
Nach der Scheidung wird sich über vieles gestritten. Dass der Rosenkrieg auch nicht vor dem geliebten Haustier halt macht, zeigt ein Fall es...
Was ist der Aufstockungsunterhalt? Wie funktioniert das mit der Zugewinngemeinschaft? Was ist die Düsseldorfer Tabelle? Wer sich mit dem Thema...
Die Kosten einer Scheidung setzen sich zusammen aus den Gerichts­kosten und den Rechtsanwaltskosten. Mit dem Scheidungskostenrechner können Sie...
Es ging durch die Presse: Bi-nationale Paare können künftig das für sie günstigste Scheidungsrecht wählen. Einem entsprechenden Vorschlag der EU-...
"Scheidungen in Europa werden leichter", titelte die Saarbrücker Zeitung gestern und führte weiter aus: "Bi-nationale Paare können künftig das für...