So zahlt sich der Unterhalt von selbst

Die Unterhaltszahlung so lange verweigern, bis der andere ihn sich selbst zahlen muss? Kaum zu glauben, aber wahr und jetzt vom Bundesgerichtshof abgesegnet:

In dem gestern frisch veröffentlichten Urteilsleitsatz heißt es: "Ein am Bewertungsstichtag bestehender Unterhaltsrückstand ist als Passivposten im Endvermögen des Unterhaltsschuldners anzusetzen"(BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - XII ZR 10/09)

Hintergrund: Der Zugewinn in der Ehe berechnet sich aus der Differenz von Anfangs- und Endvermögen. Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen darüber, welche Schulden und welche Vermögenswerte in diese Vergleichsrechnung eingestellt werden dürfen. 

Grundsätzlich gilt: Schulden im Endvermögen (Stichtag hierfür ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages) vermindern den Zugewinn und damit auch die Verpflichtung zur Zahlung von Zugewinnausgleich oder erhöhen die Ausgleichpflicht des anderen.

Dies gilt für alle Schulden, also auch für Unterhaltsschulden. Wer also geforderte und berechtigte Unterhaltszahlungen nicht erbringt, wird am Endvermögensstichtag belohnt, da er diese Last als Passiva in seine Zugewinnbilanz einstellen kann. Das bedeutet, dass der Unterhaltsverweigerer zur Belohnung weniger Zugewinnausgleich leisten muss oder selbst mehr Zugewinnausgleich erhält. Da die offenen Unterhaltsforderung zugleich auch als Vermögenswert beim anderen einzustellen ist, kann rechnerisch tatsächlich herauskommen, dass der zu zahlende Unterhaltsrückstand zu 100% über den Zugewinnausgleich refinanziert wird.

Zwar kommt man zu diesem Ergebnis auch, wenn regelmäßig gezahlt und damit Vermögen vermindert wird und der Unterhaltsempfänger entsprechende Ersparnisse aus dem Unterhalt aufbauen kann. Im Regelfall schränkt sich der Unterhaltsempfänger aber ein, solange der Unterhalt nicht gezahlt wird und macht nicht Schulden in der Hoffnung auf den Unterhalt. Daher lohnt sich meistens also das nun höchstrichterlich abgesegnete Vorgehen.

Dass damit eine Anreiz für mangelnde Zahlungsmoral gesetzt wird, ist allerdings eine unschöne Folge dieser Rechtsprechung. Verhindern kann man dies wiederum nur, indem man schnell seine Ansprüche gerichtlich durchsetzt und den Unterhalt beitreibt.

 

 

Share |
Gernot Wolter
Gernot Wolter
Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwalt
Hamburg

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten.
Rechtsanwälte Scharf & Wolter
Herr Gernot Wolter
Fuhlsbüttler Straße 118
22305 Hamburg
Weitere Beiträge von Gernot Wolter
In einem gerade veröffentlichten Beschluss (BGH, Beschluss vom 21. März 2012 - XII ZB 147/10) hat der Bundesgerichtshof festgehalten, dass es auch...
Das OLG Schleswig hat die Rechtsprechung zur Auskunftserteilung (hier Zugewinnausgleich) erheblich erweitert (12 UF 224/11, Entscheidung vom 30.1....
Regelmäßig sind Mandanten erstaunt darüber, mit welcher Härte Familiengerichte den Anspruch auf Mindestunterhalt minderjähriger Kinder durchsetzen....
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute mitgeteilt, dass es zum 1.1.2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle geben wird. Da sich das steuerliche...
Und wieder hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung verweigert. In der jetzt veröffentlichen Entscheidung vom 26.10.2011 (XII ZR 162/09) wurde mal...
Es kommt zum Glück nicht so häufig vor. Aber wenn der vereinbarte Umgang mit dem Kind, das beim anderen Elternteil lebt, vom betreuenden Elternteil...
Immer wieder lassen sich auch Eheleute scheiden, die beide schon Rente beziehen. Zunächst mal wird der Ausgleich der in der Ehezeit angesammelten...
Am Freitag, dem 11.2.2011 hat das Bundesverfassungsgericht die inzwischen in der Gerichtspraxis seit 2,5 Jahren verwendete...
In einer heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH XII ZR 83/08) vom 12.1.2011 war darüber zu urteilen, ob ein Rentner, der...
In einer gestern veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof u.a. zum Verhältnis von Zugewinnausgleich und Hausratsverteilung nach dem...