Sorgerechtsentscheidung des BVerfG – eine andere Auffassung

Die Kommentatoren überschlagen sich (vgl. hier oder hier), ein Rauschen geht durch die Blätterwelt und die Blogosphäre (vgl. hier, hier, hier oder hier) . Das BVerfG hat § 1626a BGB für Verfassungswidrig erklärt, wonach es bei unverheirateten Eltern für die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge der Zustimmung der Mutter bedarf.

Alle Kommentatoren rühmen das Mehr an Geschlechtergerechtigkeit, das Ende des “Müttermonopols”.

Bei so viel ehrlicher Begeisterung landauf, landab ist es sicher nur ein bedauerlicher Zufall, dass ich persönlich gerade einige – und einige neue – Fälle auf dem Tisch liegen habe, in denen die...

Quelle: 
Rechtsanwalt Jens Hänsch, Dresden
Kategorie:
Jens Hänsch
Jens Hänsch
Rechtsanwalt und Mediator
Dresden

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