Sorgerechtsstreit um einen Hund
Nach der Scheidung wird sich über vieles gestritten. Dass der Rosenkrieg auch nicht vor dem geliebten Haustier halt macht, zeigt ein Fall es Amtsgericht München.
Es hatte darüber zu entscheiden, wem das Sorgerecht für den gemeinsamen Hund zusteht. Der besagte Vierbeiner wurde während der Ehe angeschafft und blieb nach der Scheidung unter der Woche beim Mann und an den Wochenenden bei der Frau. Das ging so lange gut, bis die Frau den Hund eines Tages nicht mehr zurückbrachte.
Dann folgte ein Rosenkrieg, den man sonst nur aus Sorgerechtsverfahren bei gemeinsamen Kindern kennt. Beide behaupteten von dem anderen, er kümmere sich nicht richtig um den Hund. Es war die Rede von Billigfutter und fehlernder Zeit für die Betreuung.
Der Mann beantragte schließlich bei Gericht, die Frau zu verpflichten, den Hund unter der Woche wieder ihm zu übergeben. Die zuständige Richterin versuchte, diese verfahrene Situation zu lösen. Die Möglichkeiten der Lösung des Streits waren begrenzt. Den Vorschlag den Hund zu verkaufen und sich den Erlös zu teilen, wurde abgelehnt und letztlich im Interesse des Hundes sich anderweitig geeinigt. Die Frau zahlte ihrem Ex-Mann 450 Euro und durfte den Hund behalten. Ende gut alles gut!
Der stolze Viebeiner hat es sogar bis in den ARD-Ratgeber Recht geschafft - sehen Sie selbst: Eheglück und Dackelblick

