Stufenmodell zur gemeinsamen Sorge
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Kompromissvorschlag zur Reglung der elterlichen Sorge nichtehelicher Kinder in Form eines Stufenmodells gemacht.
1. Stufe: Die nichteheliche Mutter hat unmittelbar nach Geburt die alleinige elterliche Sorge.
2. Stufe: Nach rechtskräftiger Klärung der Vaterschaft kann der Vater einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge stellen. Die Mutter hat nun acht Wochen Zeit, diesem Antrag zu widersprechen. Tut sie dies nicht, so tritt automatisch gemeinsame elterliche Sorge ein.
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Quelle:
Rechtsanwalt Jens Hänsch, Dresden
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Herr Jens Hänsch
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