Umgangsboykotteure und der Verlust des Sorgerechtes

Wir haben in der Vergangenheit über die (fehlende) Möglichkeit des Umgangs gegen den Willen des Berechtigten und damit als Spiegelbild korrespondierend das Sorgerecht im Zuge der Entscheidung des BVerfG berichtet.

Die sich hier den Betroffenen Eltern immer wieder stellenden Fragen und Probleme sind menschlich-emotional beträchtlich. Und sie sind leider rein faktisch auch nicht so selten, wie man das vielleicht glaubt oder hofft.

Tatsächlich zeigen Filmbeiträge z.B. von RTL aktuell bzw. von 3Sat (RECHT brisant) dass das Probem der Umgangsboykotteure ein häufig genug vorkommendes und für die Betroffenen extrem belastendes Problem ist.

Solange die bislang gefestigte Rechtsprechung sich nicht ändert lässt sich leider mit dem Grundsatz zum Wohle des Kindes – mindestens nach einer gewissen Entfremdungszeit – praktisch alles rechtlich begründen.

Doch es gibt tatsächlich neuere Entscheidungen, die für die umgangsberechtigten Elternteile Anlass zur Hoffnung geben:

Nicht erst seit dieser neueren Rechtsprechung gilt daher der Grundsatz, dass man als umgangsuchender Elternteil u.U. nicht eine Umgangsregelung vor Gericht erstreiten sollte. Häufig genug bringt stattdessen der Antrag auf Übertragung des ...

Quelle: 
Breuning & Winkler Rechtsanwälte
Kai Breuning
Rechtsanwalt
Hamburg

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