Umgangsrecht bei Kindern in Pflegefamilien

Praktisch jeder, der eigene Kinder hat kennt das Gefühl, dass Kinder und Eltern zusammengehören. Bisweilen ist dies jedoch nicht immer möglich.

Das ist naturgemäß in Scheidungssituationen der Fall. Aber es gibt auch andere Lebenskonstellationen die dazu führen, dass Eltern und Kinder nicht zusammen sein können. Aber selbst wenn die Kinder in eine Pflegefamilie kommen, möchten die leiblichen Eltern häufig genug durchaus noch Kontakt mit den Kindern haben.

Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2010 die Rechte der leiblichen Eltern gestärkt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 14.07.2010 – 1 BvR 3189/09 – entschieden, dass auch Eltern, denen die Sorge für die Kinder entzogen ist, Umgang mit den Kindern gewährt werden muss. Dies gilt selbst dann, wenn die Kinder in Pflegefamilien aufwachsen.

In dem dortigen Verfahren hatten die Eltern mit dem Kind bislang nur sporadischen Umgang. Dieser fand alle vier Wochen für eine Stunde in einer Kinderpflegestelle statt. Die Eltern wollten dies intensivieren und versuchten dies durchzusetzen.

Das zuständige Amtsgericht lehnte unter Bezugnahme auf seine übliche Spruchpraxis in solchen Fällen eine Erweiterung des Umgangs ab. Das Kind wachse in einer Pflegefamilie auf und seine Integration in dieses Umfeld dürfe nicht gestört werden.

Das Bundesverfassungsgericht sah dies anders. Es stellte in seiner Entscheidung klar, dass auch ein in einer Pflegefamilie lebendes Kind nicht von seinen familiären Wurzeln völlig getrennt werden dürfe. Es reiche nicht aus, durch allgemeine Bezugnahme auf gleichartige Fälle den Umgang zu beschneiden, ohne die Umstände des Einzelfalls sorgfältig geprüft zu haben. Nur wenn das Wohl des Kindes durch den Umgang gefährdet sei, dürfe er versagt oder eingeschränkt werden.

Das Bundesverfassungsgericht gab den Richtern verschiedene Möglichkeiten an die Hand, wie es versuchen könne, das Wohl des Kindes und den Willen des Kindes zu ermitteln....

Quelle: 
Breuning & Winkler Rechtsanwälte
Kai Breuning
Rechtsanwalt
Hamburg

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