Unterhalt für Kinder nur bis zur Volljährigkeit?
"Kindesunterhalt muss ich nur zahlen, bis das Kind volljährig ist." Das höre ich immer mal wieder in meinen Beratungsgesprächen mit Mandanten. Diese Meinung ist weit verbreitet - aber falsch!
Richtig ist:
Die Verpflichtung Kindesunterhalt zu zahlen, endet nicht automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Unterhalt wird auch dem volljährigem Kind geschuldet, bis es einen Beruf erlernt hat. Denn erst dadurch ist ein Kind in der Lage für sich selbst zu sorgen. Hat ein Kind mit 18. Jahren eine abgeschlossene Berufsausbildung, würde auch kein Unterhalt mehr geschuldet. Es ist heute aber selten, dass ein Kind vor dem 18. Lebensjahr die Schule verlässt.
Die Verpflichtung, einem Kind eine Ausbildung zu finanzieren, bedeutet natürlich nicht, dass sich das Kind auf Kosten der Eltern ohne Ende Zeit für die Ausbildung lassen kann. Diese muss ernsthaft betrieben werden. Andererseits gibt es keine feste Altersgrenze (auch nicht 25 Jahre). Bei langen Studiengängen kann dann schon mal länger Unterhalt gezahlt werden müssen.
Kontakt
Frau Anette Dieckmann
Witteringstraße 1
45130 Essen


Weiter so Frau Dieckmann
am Mo., 15.11.2010 - 19:34 h
Hallo Frau Dieckmann, ich wollte mich an dieser Stelle einmal für die sehr guten Informationen in diesem Blog bedanken. Immer wieder abwechselnde Themen und eine Große Vielfalt an Beiträgen. Aus diesem Grund schaue ich in regelmäßigen Abständen hier einmal nach, ob es etwas Neues zu Lesen gibt. Viele Grüße Peter J. http://www.rechtsanwaltpeterengel.de/