Unterhaltsrückstände im Zugewinnausgleich

In seinem Urteil vom 06.10.2010 hatte der Bundesgerichtshof u.a. darüber zu entscheiden, ob Unterhaltsrückstände bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind.Der Ehemann hatte zum Zeitpunkt des Beginns des Scheidungsverfahrens gegenüber seiner Ehefrau Unterhaltsschulden in Höhe von EUR 1.818,18. Die Ehefrau nahm ihn im Rahmen der Scheidung auf Zugewinnausgleich in Anspruch.

Gegen die Höhe des von seiner Ehefrau geltend gemachten Zugewinnausgleichs wendete der Ehemann u.a. ein, sein Vermögen sei um diesen Betrag von EUR 1.818,18 vermindert, während das Vermögen seiner Ehefrau um eben diesen Betrag vermehrt sei.

Hierzu führte der BGH aus, dass bereits entstandene Verbindlichkeiten grundsätzlich das Endvermögen eines Ehegatten mindern. Das gilt auch für rückständigen Unterhalt, der dem anderen Ehegatten geschuldet wird.

Im...

Quelle: 
scheidungsblog.com
Eric  Schendel
Eric Schendel
Fachanwalt für Familienrecht
Mannheim

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten.
Philipp, Sudmann & Schendel
Herr Eric Schendel
Kolpingstraße 18
68165 Mannheim