Unterhaltstabelle (sog. Düsseldorfer Tabelle 2010)
Ein wesentliches Kernstück des Familienrechts ist die Unterhaltspflicht der geschiedenen und getrennt lebenden Eltern gegenüber den Kindern.
1.
Beide Eltern sind nach dem Gesetz verpflichtet, ihrem Kind Unterhalt zu leisten.
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt durch die tatsächliche Pflege, Erziehung und Betreuung eines minderjährigen Kindes eine Unterhaltleistung, und zwar den sog. Naturalunterhalt. Der Elternteil, von dem das Kind getrennt lebt, hat den sog. Barunterhalt zu leisten. Nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmen die Gerichte den Barunterhalt für die Kinder (siehe unten).
Die Tabelle weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus bezogen auf zwei Unterhalts-Berechtigte. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung vorgenommen werden.
2.
Massgebende Faktoren sind dabei das anzurechnende Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes.
Unter Einkommen sind bei Angestellten grundsätzlcih sämtliche Nettoeinkünfte zu verstehen. Es sind 5 % berufsbedingte Aufwendungen in Abzug zu bringen.
Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit sind an Hand der Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Es ist auf einen Zeitraum von drei Jahren abzustellen. Steuererstattungen bzw. Steuernachzahlungen sind grundsätzlich auf das Zahlungsjahr umzulegen.
Zu beachten ist, dass dem Unterhaltsschuldner der sogenannte notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) nach Abzug des zu zahlenden Unterhaltes zu verbleiben hat.
Der Selbstbehalt eines Erwerbstätigen gegenüber minderjährigen Kindern betrug 900 EUR und der Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen 770 EUR. Der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern betrug 1.100 EUR.
Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteiles wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle.
3.
Bei der Bemessung der Höhe des Kindesunterhaltes wird nach den Altersttufen unterschieden.
Altersstufe 0 - 5
Altersstufe 6 - 11
Altersstufe 12 - 17
Altersstufe 18
Kontakt
Frau Dr. Ingelore Gößlinghoff
Märkische Str. 46
44141 Dortmund


