Vereinfachung der Europäischen Scheidung - Quellensuche (Teil 1)

"Scheidungen in Europa werden leichter", titelte die Saarbrücker Zeitung gestern und führte weiter aus: "Bi-nationale Paare können künftig das für sie günstigste Scheidungsrecht wählen." Einem entsprechenden Vorschlag der EU-Justizminister hätte das Europaparlament in Straßburg zugestimmt. Auf die Neuereglung hätten sich 14 der 27 EU-Staaten geeinigt, darunter Deutschland und Österreich. Das vereinfachte Scheidungsrecht könnten damit Deutsche in Anspruch nehmen, die im EU-Ausland leben oder einen Ehepartner mit anderer Staatsangehörigkeit haben. Als Beispiel wird ein in Belgien lebendes deutsch-französisches Paar angeführt. Das habe künftig die Wahl zwischen dem deutschen, dem französischen oder dem belgischen Recht. Von dieser Regelung hatte ich in den letzten Monaten schon verschiedentlich im Radio gehört und in Zeitungsmeldungen gelesen. Hervorgehoben wird immer der Aspekt, dass man jetzt die Wahlfreiheit habe und sich auf das günstigste Scheidungsrecht einigen könne. Wie aber sieht diese Regelung genau aus? Ab wann wird sie gelten? Muss sie noch in nationales Recht umgesetzt werden? Ohne Europarechts-Experte zu sein, habe ich mich auf die Suche gemacht: Was ist das für ein "Vorschlag der EU-Justizminister", dem das EU-Parlament jetzt zugestimmt hat?

Verstärkte Zusammenarbeit

Einen ersten Hinweis finde ich auf der Website des Europäischen Parlaments: Die Vereinfachung der Europäischen Scheidung wurde im Rahmen einer sog. "verstärkten Zusammenarbeit" vereinbart. Die Verstärkte Zusammenarbeit sei ursprünglich durch den Vertrag von Amsterdam 1999 eingeführt worden und jetzt erstmalig zur Anwendung gekommen. Sie ermögliche einer Gruppe von Mitgliedstaaten (mindestens einem Drittel der derzeit 27) im Rahmen des EU-Rechts und der EU-Organe gemeinsame Regelungen einzuführen, die nur für die beteiligten Staaten gelten. D. h. eine Gruppe von EU-Staaten schaffe gemeinsames Recht, das nur für diese Gruppe gelte. Die Anwendung des Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit müsse von Kommission und Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit genehmigt werden, und bedürfe auch der Zustimmung des Europäischen Parlaments. In der Folge werde das Parlament jedoch zum jeweiligen Thema (in diesem Fall Scheidung) nur angehört - es habe formell aber nicht das Recht, den Entwurf abzulehnen oder abzuändern. Weiter heißt es: "Zwiefkas vom Plenum heute angenommener Bericht fordert, dass dem Parlament auch hier die vollen Rechte des Mitentscheidungsverfahrens zugestanden werden."

Plenarprotokoll des Europäischen Parlaments

Tadeusz Zwiefka ist Abgeordneter des EU-Parlaments aus Polen. Der erwähnte Bericht besteht aus nur einem Satz:

"Das Europäische Parlament ... beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln."

An Stelle der drei Punkte folgen allerdings seitenlange Einschübe "in Kenntis", "gestützt auf" und vor allem "in der Erwägung, dass". Auch dieses sprachliche Kunstwerk ist online abrufbar. Ansonsten ist das Plenarprotokoll vom 16.06.10 nur in polnischer Sprache verfügbar. Nur die Überschrift ist deutsch: "Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts." Und auch das Abstimmungsergebnis ist online.

Zwischenergebnis

Das EU-Parlament hat zugestimmt, dass eine Gruppe von Mitgliedsstaaten die Vereinfachung des Ehescheidungsrecht im Rahmen einer "verstärkten Zusammenarbeit" regeln kann. Ein Mitspracherecht, wie diese Regelung dann aussehen soll, hat das EU-Parlament nicht (was es bemängelt). Ich bin weiter auf der Suche nach den Details der Regelung zur Vereinfachung der europäischen Scheidung und für weiterführende Hinweise durchaus dankbar. weiter mit Teil 2

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