Voraussetzungen Sorgerechtsentzug
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 29.01.2010 im Hinblick auf das durch Art.6 Abs.3 Grundgesetz stark geschützte Elternrecht den Entzug der elterlichen Sorge, oft veranlaßt über die Jugendämter, an sehr enge Voraussetzungen geknüpft.
So erscheint ein vollständiger Entzug überhaupt nur dann gerechtfertigt, wenn die Eltern vollständig versagen oder die Kinder zu verwahrlosen drohen.
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Ganns, Meyer, Klein und Kollegen
Herr Oliver Meyer
Kurfürstenanlage 36
69115 Heidelberg
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Entzug Sorgerecht
Fachanwalt für Familienrecht, Rechtsanwalt
Heidelberg
Die engen Voraussetzungen, die einen Entzug des Sorgerechtes der Eltern oder eines Elternteiles überhaupt nur zulassen bzw. rechtfertigen können, konkretisiert das BVerfG in seiner Entscheidung vom 29.01.2010 dahin, dass das Kindeswohl bei weiterem Verbleiben in elterlicher Obhut in körperlicher und/oder seelischer Hinsicht nachhaltig gefährdet wäre.