Wer bezahlt die Scheidung?

Für das Scheidungsverfahren entstehen Kosten für einen oder zwei Anwälte und Gerichtskosten.

Bei der Scheidung gilt die Regel, dass jeder Ehegatte, die Kosten des Rechtsanwalts zahlt, den er beauftragt hat. Die Gerichtskosten werden nach Abschluss der Scheidung hälftig geteilt.

Tipp:.
Sind sich die Eheleute einig und es geht nur um die Scheidung und den Versorgungsausgleich, braucht nur derjenige (zwingend) einen Anwalt, der den Antrag bei Gericht stellt. Der andere Ehepartner kann ohne Rechtsanwalt den Termin zur Scheidung wahrnehmen. Das spart Kosten, wenn Sie untereinander (am besten schriftlich) vereinbaren, dass die Kosten des ( einen) Anwaltes hälftig geteilt werden. So spart jeder Ehegatte die Kosten für einen „halben“ Anwalt.

Kommentare

Scheidungskosten

Hallo,

mein Mann hat die Scheidung eingereicht. Vorher ist er mit seiner Affäre und teilweise mit unseren gemeinsamen Kindern mehrmals in Urlaub gefahren u.a. zwei All-Inclusive Urlaube: 1 x für ca. 4500 Euro. Letztendlich hat er in seiner Zugewinnliste die Forderung seines RA in Höhe von 9.640 Euro angegeben - bei einem Kontoguthaben von ca. 2000 Euro.

Meine eigenen RA-Kosten habe ich immer direkt beglichen und auch keine anderen Forderungen in der Zugewinnliste angegeben. Muss ich jetzt seine RA-Kosten auch noch mittragen?

Zur Info: ich bin halbtagsbeschäftigt, mein Noch-Mann ist IT-Leiter einer großen Firma mit dementsprechend hohem Gehalt.

Gruß
Sternchen

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Anette  Dieckmann
Anette Dieckmann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Essen

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Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten.
Daube & Kämereit
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