Wer übernimmt die Immobilie - wer die Schulden?
Bei der Übernahme der Immobilie durch einen Ehepartner ist zunächst der Wert der Immobilie zu ermitteln. Der exakte Weg der Wertermittlung erfolgt über ein Sachverständigengutachten. Das Gutachten kann in den meisten Städten bei dem eingerichteten Gutachterausschuss, aber auch bei freien Architekten in Auftrag gegeben werden. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es jedoch ratsam, vorab zu vereinbaren, welcher Gutachter beauftragt werden soll. Es sollte auch Einigkeit darüber bestehen, dass der Wert des Gutachtens von beiden Seiten akzeptiert wird. Einigen die Eheleute sich z.B. auf einen Immobilienwert in Höhe von 300.000 € muss der Ehepartner, der die hälftige Immobilie des anderen Ehepartners übernimmt, einen Betrag in Höhe von 150.000 € an den Ehepartner zahlen.
Bestehen für die Immobilie noch Verbindlichkeiten, muss dies entsprechend berücksichtigt werden. Einigen die Eheleute sich z.B. auf einen Wert der Immobilie von 200.000 € und ist die Immobilie noch mit 60.000 € belastet, muss der Ehemann neben der Übernahme der dinglichen Belastung auch das dem Grundpfandrecht zu Grunde liegende Darlehen übernehmen und zurückführen. Dabei ist die Ehefrau natürlich zu beteiligen. Die Ehefrau bekommt für die Übertragung ihrer hälftigen Immobilie nicht 100.000 € sondern 70.000 €. Dabei hat die Ehefrau darauf zu achten, dass entweder die darlehensgebende Bank sie vollständig aus der Haftung entlässt oder zumindest aber ihr Ehemann sie von allen Ansprüchen aus dem Grundpfandrecht zu Grunde liegenden Darlehen freistellt.
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Frau Gabriele Geiger
Langendorfer Str. 145
56564 Neuwied

