Wie berechnen sich die Kosten eines Scheidungsverfahrens?

Die Kosten der Scheidung setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Beide Kosten werden aus Tabellen abgelesen. Je höher dabei der Streit- oder Gegenstandswert, desto höher die Kosten.

Der Streit- oder Gegenstandswert im Scheidungsverfahren richtet sich im Wesentlichen nach dem 3-fachen zusammengerechneten monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute.

Für das Verfahren auf Durchführung des Versorgungsausgleiches wird ein weiterer Wert hinzugerechnet, dieser beträgt seit dem 01.09.2009 für jedes Rentenanrecht 10% des 3-fachen monatlichen Nettoeinkommens der Ehegatten, mindestens jedoch € 1.000,00.

Der Streits- oder Gegenstandswert ist nicht der Betrag, welcher zu zahlen ist, sondern dient den Kostentabellen als Grundlage für die Ermittlung der Kosten.

Einen Kostenrechner finden Sie auf unserer homepage http:www.scheidung-online-im-Ruhrgebiete

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Anette  Dieckmann
Anette Dieckmann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Essen

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