Ausländerrecht - Zwangsheirat wird härter bestraft
Zwangsverheiratung soll künftig besser bekämpft und die Opfer stärker geschützt werden. Heute beschließt die Bundesregierung einen entsprechenden Entwurf. Bislang erfüllte die Zwangsehe nur den Straftatbestand der Nötigung. Dies soll sich nun ändern. Es soll ein eigener Straftatbestand entstehen, der eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht.
Die Bundesregierung will im gleichen Atemzug eine Änderung des Aufenthaltsrechts beschließen. Um ein eigenes Aufenthaltsrecht zu bekommen, müssen nachgezogene Ehegatten drei statt bisher zwei Jahre verheiratet sein. Diese Regelung soll Scheinehen vorbeugen.
Dies wird im Zusammenhang mit der Zwangsehe kritisch gesehen. Es bestehe die Gefahr, dass zwangsverheiratete Frauen länger eine Ehe erdulden, um nicht abgeschoben zu werden. Daher soll diese Gesetzesänderung mit einem eigenständigen Rückkehrrecht für Opfer von Zwangsheiraten kombiniert werden.
Es bleibt abzuwarten, ob die Gesetzesänderung die erwünschten Verbesserungen bei der Bekämpfung der Zwangsheirat bringt. Die strafrechtliche Verfolgung von Zwangsehen wird auch nach der Gesetzesänderung schwierig bleiben.


„Symbolgesetzgebung“
am Do., 28.10.2010 - 10:06 h
Ich finde die Aufnahme dieses Straftatbestandes unnötig! Es gibt bereits ausreichende gesetzliche Vorschriften, wie den Straftatbestand der Nötigung oder der Vergewaltigung. Die Nötigung beispielsweise wird ebenso mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet. Die Gesetzesänderung hat allenfalls symbolischen Charakter.
Mit dieser Änderung bewirkt man gar nichts. Vor allem nicht, wenn man parallel dazu die Gelder für die Integration kürzt. Das wäre im Gegensatz zur Gesetzesänderung mal eine wirksame Maßnahme!