Reform des Unterhaltsrechts
Seit dem 01.01.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht. Die Stärkung der Rechte des Kindes spiegelt sich insbesondere in einer gesteigerten Verantwortung des geschiedenen Ehegatten wider. Die Unterhaltspflicht hängt nun maßgeblich von Billigkeitsgesichtspunkten des Einzelfalls ab, die dem Unterhaltspflichtigen auch zum Vorteil gereichen können. Alte Verpflichtungen können nach dem neuen Unterhaltsrecht für die Zukunft geändert werden. Gerne ist Rechtsanwalt Ralf Georg auch für weitere Informationen bei der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz erreichbar.


