1 oder 2 Trauzeugen
Verfasst von Gast
am Mi., 02.06.2010 - 13:48 h
am Mi., 02.06.2010 - 13:48 h
Früher brauchte man doch meine ich 2 Trauzeugen zum Heiraten und vor ein paar Jahren wurde das abgeschafft. Soweit ich weiss, kann man aber immer noch Trauzeugen mitbringen, richtig? Braucht man jetzt immer noch 2 oder geht das auch mit 1? Und: Müssen die Trauzeugen volljährig sein oder ist das jetzt egal?
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Wenn man so im Netz rumsucht, findet man, dass man einen _oder_ zwei Trauzeugen mitbringen kann. Wäre ja auch logisch, wenn das sogar auch ganz ohne geht. Interessant finde ich das aber schon, hier im Forum für Scheidungsrecht Genaues zu erfahren. Irgendwo muss das doch geregelt sein. Da gibt es doch sicher ein Gesetz oder eine Verordnung. Weiß das jemand?
Genauso zu der Frage der Volljährigkeit. In den verschiedensten Foren findet man: Ja, muss volljährig sein. Aber warum das so ist, das weiß niemand!
Wäre toll, wenn einer der hier mitlesenden Anwälte Licht ins Dunkel bringen könnte. Auch wenn diese Fragen nur indirekt mit Scheidung zu tun haben. *g*
Danke und Tschüß!
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Essen
Das mit den Trauzeugen war im Ehegesetz geregelt, das am 01.07.1998 abgeschafft worden ist. Den Text findet man immer noch im Netz. Das mit der Volljährigkeit trifft immer noch zu. Jetzt ist dies in § 1303 BGB geregelt. Absatz 1 lautet:
(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
am Mo., 06.09.2010 - 17:26 h
Hallo Frau Dieckmann,
die Frage war, ob der Trauzeuge volljährig sein muß. ;)
Gruß
Peter L.
Nun, mittlerweile geht es auch nur mit einem Trauzeugen (wobei ich dabei eigentlich immer auf Tradition aus bin, wenn es um Hochzeiten geht), das wurde ein wenig gelockert und der Trauzeuge muss nicht volljährig sein, er muss nur der Kirche angehörig sein beziehungsweise darf nicht von der Kirche abgemeldet sein - also jedenfalls ging das mit dem Bruder meiner besten Freundin...aber vielleicht auch nur, weil sie den Pfarrer sehr gut kennen.