Angst um die Erbschaften und Schenkungen
Verfasst von Gast
am Do., 09.02.2012 - 20:39 h
am Do., 09.02.2012 - 20:39 h
Hallo,
es ist klar, dass die Trennung unvermeidlich ist und nun möchte ich mich auf die Scheidung vorbereiten da zu befürchten ist, dass mein Noch- Mann versuchen wird sich die Gelder, die ich aus beträchtlichen Erbschaften und Schenkungen während der Ehe erhalten habe unter den Nagel zu reißen oder lieber zu verprassen als es mir auszuzahlen.
Wie kann ich das verhindern bevor mein Noch-Mann die Gelegenheit dazu bekommt?
Gruß
Inge
Kategorie:

Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwalt
Hamburg
Auf Erbschaften und Schenkungen hat Ihr Mann keinen Anspruch. Diese werden beim Zugewinnausgleich so behandelt, als wären sie schon bei Eheschließung vorhanden gewesen. Wenn das Geld/Erbe bei Beginn des Scheidungsverfahren noch vorhanden ist, ergibt sich somit grundsätzlich kein Zugewinn, sodass davon nichts abzugeben ist, zumal auch regelmäßig noch eine Inflationsbereinigung durchzuführen ist.
Der andere Ehegatte profitiert nur von oberhalb der Inflation liegenden Wertzuwächsen, also wenn Sie Aktien geerbt haben, deren Kurs deutlich gestiegen ist, oder Immobilien, die erhebliche Wertzuwächse seit Schenkung/Erbschaft zu verzeichnen hatten.
Wichtig ist, dass Sie alles gut dokumentieren, die Belege zusammensuchen oder sich Bestätigungen der Schenker geben lassen.