Braucht jeder bei der Scheidung einen eigenen Anwalt?

Können wir uns vor Gericht durch einen Anwalt vertreten lassen oder brauchen wir beide einen eigenen Anwalt?

Hallo,

wenn alle sonstigen Fragen (z.B. Hausrat, Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht usw.) geklärt sind, kann ein Scheidungsverfahren ausnahmsweise auch so gestaltet werden, dass lediglich eine Partei, nämlich der Antragsteller/die Antragstellerin, anwaltlich vertreten ist. Die andere Partei hat dann nur das Recht, dem Scheidungsantrag zuzustimmen, Sachanträge anderer Art können nur durch einen Anwalt gestellt werden. Das Gericht kärt dann von Amts wegen auch nur ob die Ehe gescheiden werden kann sowie den Versorgungsausgleich (Aufteilung der ehzeitlichen Rentenanwartschaften).

Solange also sonstige Fragen noch zu klären sind, braucht jede Partei einen eigenen Anwalt.

Wichtig zu wissen ist auch, dass selbst bei der "Variante mit einem Anwalt" der Anwalt immer nur eine Partei vertreten kann, niemals "für" beide Parteien arbeiten kann!

Mit besten Grüssen

Thomas Misikowski