Dauer Scheidungsverfahren

nur mal so theoretich:

Kann mir jemand sagen wie lange ein Scheidungsverfahren dauert?
Vielen dank.

Ist die Durchführung des Versorgungsausgleiches wirksam ausgeschlossen, beraumen die meisten Gerichte kurzfristig, innerhalb von 6 bis 8 Wochen den Termin zur Scheidung an.
Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, werden dazu durch das Gericht die Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern eingeholt. Es kommt dann darauf an, wie schnell die Auskünfte erteilt werden und wie schnell evtl. Nachfragen der Rentenversicherungssträger von den beteiligten Eheleuten beantwortet werden.
Tipp Seit September 2009 kann nach 3 Monaten (seit Einreichung des Scheidungsantrages - und Ablauf des Trennungsjahres -) ein Antrag auf sog. Abtrennung gestellt werden. Dann kann das Gericht die Ehe scheiden, bevor die Auskünfte vorliegen. Der Versorgungsausgleich wird dann durchgeführt, wenn die Auskünfte vorliegen. Voraussetzung ist allerdings, dass die beteiligten Eheleute ihren Verpflichtungen im Rahmen des Versorgungsausgleichsverfahrens nachgekommen sind. Damit gemeint ist insbesondere das Ausfüllen der Formulare und die Beantwortung von Nachfragen.

Wird über weitere Angelegenheiten, z.B. Unterhalt oder Zugewinn gestritten, ist die Verfahrensdauer nicht vorhersehbar.